AGB

Hier ein Auszug aus meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

I. […]

II. Urheberrecht

  1. Fotografie Glatzer steht das Urheberrecht an den Lichtbildern und digitalen Fotodateien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. […]

III. Nutzungsrechte

  1. Mit der Lieferung wird das Nutzungsrecht für die Nutzung des Bild- oder Textmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck übertragen.
  2. Ausschließliche Nutzungsrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. […]
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte […] zu übertragen. […]

IV. Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). […]

V. Ausfallhonorar und vorzeitige Vertragsbeendigung

  1. Tritt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen vor dem Fototermin vom Vertrag zurück, so werden ihm 20 %, innerhalb von 48 Stunden 50 % von dem in der Auftragsbestätigung aufgeführten Kosten in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Erscheint der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht oder wird der Fotografin der Beginn der Fotoaufnahmen unmöglich gemacht, so ist das volle Honorar zu zahlen. Der Auftraggeber ist beweispflichtig, dass ihr kein Schaden entstanden ist. […]

VI. Rechnungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Nach Beendigung der fotografischen Aufnahmen hat Fotografie Glatzer zwei Wochen Zeit, die Aufnahmen zu bearbeiten, falls keine andere Frist vertraglich festgelegt worden ist. Darauf erstellt sie eine Serie von Vorschaubildern, die dem Auftraggeber zur Auswahl vorgelegt wird.
  2. Rechnungen gelten nach Ablauf einer Frist von 5 Tagen nach Rechnungsdatum (= 3 Tage nach Zustellung) als anerkannt. Durch die Reklamation von Rechnungen wird in keinem Fall die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge aufgeschoben. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 16 Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen, soweit in der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. […]

VII. Reklamation und Rückgabe

  1. […] Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Auftrags betreffen, sind innerhalb von drei Wochentagen nach Übergabe der Bildproduktion mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bild- oder Textmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  2.  […]
  3. Erhält der Auftraggeber digitale Dateien auf einem Datenträger, so sind diese vom Um­tausch grundsätzlich ausgeschlossen.
  4. […]
  5. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Ge­staltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er eventuelle Mehrkosten zu tragen. Fotografie Glatzer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

VIII. Nebenpflichten und Haftung

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Aufnahmen zu bestellen, die der Verherrlichung von Krieg, Gewalt und Rassismus dienen. Diese Aufnahmen sowie pornographische Aufnahmen kann Fotografie Glatzer ohne weitere Begründung ablehnen. […]
  2. Bei Aufnahmen jeglicher Art ist das Fotografieren und Filmen durch dritte Personen grundsätzlich nicht zulässig. […]
  3. […]
  4. Fotografie Glatzer verwahrt die Daten sorgfältig. Sie übernimmt keine Haftung für technischen Datenverlust durch defekte Festplatten oder nicht mehr lesbare andere Speichermedien. Bei Datenverlust innerhalb von 3 Jahren kann der Auftraggeber gegen Gebühr eine erneute Kopie erhalten. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rah­men der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. […]

IX. Durchführung von Fotokursen

  1. Fotokurse werden als Theoriekurse und als Fotoexkursionen angeboten. Die Orte und Termine werden durch die Internetseite von Fotografie Glatzer, durch Handzettel und Newsletter bekannt gegeben.
  2. Bei den bekanntgegebenen Fotokursterminen handelt es sich zunächst nur um Angebote. Erst wenn die angegebene Mindestzahl von Anmeldungen erreicht wird, findet ein Kurs statt.
  3. Mit der verbindlichen Anmeldung und Bestätigung durch Fotografie Glatzer kommt ein Vertrag zu Stande, der von beiden Seiten erfüllt werden muß. Kann die Kursleiterin aus wichtigem Grund (Unwetter, Krankheit z.B.) den Vertrag nicht erfüllen, wird der Kurs zu einem späteren Termin innerhalb eines Jahres nachgeholt. Solange behalten eventuelle Gutscheine ihre Gültigkeit. Barauszahlungen für Gutscheine sind nicht möglich.
  4. Nach Vertragsschluß erhalten die TeilnehmerInnen (=TN) den genauen Treffpunkt mit Anfahrtsbeschreibung und möglicher ÖPNV-Anfahrt mitgeteilt. Der anschließende Austausch von Mobilfunknummern zwischen Kursleiterin und den TN dient ausschließlich zur Organisation des Treffens bei kurzfristigen Änderungen (Verkehrsstörungen z.B.)
  5. TN können, wenn sie verhindert sind, auch kurzfristig eine Vertretung benennen. Ansonsten wird die Hälfte der Kursgebühr, mindestens aber 15 Euro, fällig. Nur wenn eine offizielle Bestätigung der Verhinderung als Kopie vorgelegt wird (AU-Bescheinigung, polizeilicher Unfallbericht etc.) entfällt diese Gebühr. Säumige TN werden von der Interessentenliste gestrichen.
  6. Kursgebühren sind mit der verbindlichen Anmeldung, spätestens vor Beginn der Veranstaltung, fällig. Auf Anfrage wird eine Quittung ausgestellt. Dies ist bei der Anmeldung anzugeben.
  7. Es besteht die Möglichkeit, einen Gutschein zu erwerben, der mindestens ein Jahr gültig und übertragbar ist. Damit können kurzfristig alle noch freien Kurse mit passender Wertigkeit besucht werden. Der Gutschein wird zu Beginn der Veranstaltung entwertet.
  8. Die Teilnahme der TN an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr.
  9. Die TN verpflichten sich, die Gruppe nicht zu verlassen, das Rauchverbot zu beachten, die Umwelt zu schonen und sich besonders in Naturschutzgebieten umsichtig zu verhalten. Bei Zuwiderhandlungen wird der/die TN, wenn eine Ermahnung erfolglos war, von der Kursteilnahme mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen.

X. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten von Auftraggebern oder KursteilnehmerInnen können auf der Festplatte des Computers von Fotografie Glatzer gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
  2. […].
  3. Sicherheitsrelevante oder patentrechtlich geschützte Daten werden nicht per E-Mail verschickt. Firmeninterne Daten und Fotos sowie Privatfotos werden auch nicht in einer Cloud gespeichert, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  4. Fotografie Glatzer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Fotografie Glatzer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln.
  3. Diese AGB gelten ab dem 01.07.2015. […]

Die kompletten AGB finden Sie hier zum Download: AGB_Fotografie-Glatzer_Juli_2015.